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Ermittlung des Periodenerfolgs durch das Umsatzkostenverfahren
++ Kernaussagen ++Nach § 275 HGB können Unternehmungen für die Darstellung der GuV wahlweise das Gesamtkosten- oder das Umsatzkostenverfahren anwenden. Bei Letzterem werden den in der Periode erzielten Umsatzerlösen die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Herstellung der abgesetzten Produkte angefallen sind.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung in das UmsatzkostenverfahrenSachverhalt
und Aufgabe | III. | GuV nach Umsatzkostenverfahren | ||
II. | • | Aktivierung zu Teilkosten | |||
• | Aktivierung zu Vollkosten |
I. Einführung in das Umsatzkostenverfahren
Die primäre Zielsetzung der GuV ist es, den in der Periode erwirtschafteten Erfolg zu ermitteln. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, dass Aufwendungen und Erträge der Periode auf das jeweils gleiche Mengengerüst bezogen werden. Dabei ergibt sich bei Produktionsbetrieben in der Praxis die Schwierigkeit, dass sich die produzierten und abgesetzten Mengen selten entsprechen, was Veränderungen der Erzeugnisbestände zur Folge hat.
Der Gesetzgeber sieht in § 275 HGB zwei Verfahren vor, die bei der Aufstellung der GuV wahlweise angewendet werden können: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Beide Verfahren führen betragsm...