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NWB Nr. 32 vom Seite 2515 Fach 24 Seite 2337

Der Vorhaben- und Erschließungsplan im Baurecht – vorhabenbezogener Bebauungsplan

von Professor Dr. Rainer Lechelt, Hamburg

I. Einführung

1. Bedeutung

Auch wenn die gesetzliche Überschrift des § 12 BauGB dies nahe legen mag, so ist der Vorhaben- und Erschließungsplan kein isoliertes Instrument der Bauleitplanung. Es handelt sich bei dem Vorhaben- und Erschließungsplan vielmehr um den Plan eines Vorhabenträgers, der erst noch durch Satzungsbeschluss der Gemeinde zum alleinigen oder doch zumindest wesentlichen Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden muss, um bauplanungsrechtliche Relevanz zu erlangen (vgl. § 12 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Begrifflichkeit „Vorhaben- und Erschließungsplan” ist in der Überschrift letztlich nur aus Gründen der Kontinuität beibehalten worden.

Hat die Gemeinde den vorhabenbezogene Bebauungsplan erlassen, dessen alleiniger, zumindest wesentlicher Bestandteil der Vorhaben- und Erschließungsplan ist, so kommt ihm maßgebliche Bedeutung bei der baurechtlichen Genehmigung von Vorhaben i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB zu, die sich u. a. nach den §§ 30 ff. BauGB richtet. Gleich einem sog. qualifizierten Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans abschließend nach seinen Aussagen zu beurteilen (§ 30 Abs. 2 BauGB), ohne dass die § 34 oder § 35 BauGB ergänzend hinzutreten (ausführlich zur...

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Der Vorhaben- und Erschließungsplan im Baurecht – vorhabenbezogener Bebauungsplan

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