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FG Köln Urteil v. - 8 K 2807/99 EFG 2004 S. 1289

Gesetze: EStG § 9 Abs 1EStG § 9 Abs 1 S 3EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1EStG § 17EStG § 17 Abs 1EStG § 17 Abs 2GG Art 3 GGArt 3 Abs 1 EStG § 9

Werbungskosten:

Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle

Leitsatz

Refinanziert die Alleingesellschafterin einer GmbH ihre Bürgschaftsinanspruchnahme für Schulden der GmbH durch Aufnahme eines Darlehns, so stellen die in dem Zeitraum nach Konkurseröffnung bei der GmbH gezahlten Schuldzinsen keine (nachträglichen) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar, wenn bereits im Zeitpunkt der Konkurseröffnung keine Aussicht mehr auf Erträge aus der Beteiligung bestanden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1205 Nr. 20
EFG 2004 S. 1289
EFG 2004 S. 1289 Nr. 17
EAAAB-24690

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 30.03.2004 - 8 K 2807/99

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