Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle
Leitsatz
Refinanziert die Alleingesellschafterin einer GmbH ihre Bürgschaftsinanspruchnahme für Schulden der GmbH durch Aufnahme eines
Darlehns, so stellen die in dem Zeitraum nach Konkurseröffnung bei der GmbH gezahlten Schuldzinsen keine (nachträglichen)
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar, wenn bereits im Zeitpunkt der Konkurseröffnung keine Aussicht mehr
auf Erträge aus der Beteiligung bestanden hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1205 Nr. 20 EFG 2004 S. 1289 EFG 2004 S. 1289 Nr. 17 EAAAB-24690
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