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Managerhaftung in Auslandsgesellschaften in Großbritannien
International operierende mittelständische Unternehmen ebenso wie multinationale Konzerne neigen dazu, Führungskräfte regelmäßig auch als Mitglieder von Leitungsgremien von Konzernunternehmen in anderen Ländern einzusetzen. In nicht wenigen Fällen übernehmen Führungskräfte so Leitungsfunktionen im Ausland, ohne tatsächlich vor Ort Kontrolle ausüben zu können; ihre Tätigkeit ändert sich weder inhaltlich noch räumlich. Mit diesem Verfahren sind aber in den Rechtsordnungen praktisch aller wichtigen Industrienationen persönliche Haftungsrisiken verbunden, denen sich nur wenige bewusst sind. Wie kaum eine andere Rechtsordnung hat die Großbritanniens die weltweite Debatte um die Grundsätze guter Unternehmensführung (Corporate Governance) aufgenommen und – der hier großen Bedeutung börsennotierter Unternehmen entsprechend – in Regelungsvorhaben gegossen, die die aktuelle Diskussion um Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Leitungsorgane britischer (börsennotierter) Unternehmen prägen. Dabei macht sich auch die Wirkung des angelsächsischen Einheitsprinzips – keine Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat – bemerkbar. Erst im Rahmen dieser Debatte wurde dur...