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NWB Nr. 31 vom Seite 2437 Fach 10 Seite 1469

Schenkungsteuerliche Risiken für Ehegatten bei Errichtung von „Oder-Konten”

von Rechtsanwalt FAStR Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Hellmut Götz, Freiburg

Räumt ein Ehegatte seinem Partner erstmalig eine gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit an dem bisher allein ihm gehörenden Bank- oder Wertpapierdepot ein, wird dies von den Beteiligten zumeist nicht als Schenkung betrachtet und daher den Erbschaftsteuerfinanzämtern auch nicht angezeigt. Nicht zuletzt aufgrund von zwei Verfügungen der OFD Koblenz, die nachfolgend kritisch gewürdigt werden, ist insoweit allerdings Vorsicht geboten (zur Problematik s. auch Gregier, Berater-Brief Vermögen 1/2004 S. 14).

I. Problematik

Die OFD Koblenz hat die Sachbearbeiter auf den Einkommensteuerveranlagungsstellen und Mitarbeiter der Außenprüfungsdienste mit zwei Verfügungen angehalten, verstärkt nach Gemeinschaftskonten von Ehegatten oder von gemeinschaftlichen Wertpapierdepots zu forschen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen den Erbschaftsteuerstellen weitergemeldet werden, um so leichter in der Vergangenheit erfolgte steuerpflichtige Schenkungen aufspüren zu können. Hintergrund der beiden Verfügungen waren von den Rechnungshöfen der Länder aufgedeckte Steuerausfälle im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer in erheblichem Umfang.

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