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Prozessrecht | Rechtsmitteleinlegung per Computerfax
Das Unterschriftserfordernis bei einer Berufungsschrift ist beim Computerfax nur dann erfüllt, wenn es eine eingescannte Unterschrift aufweist oder einen Hinweis enthält, dass der Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht habe unterzeichnen können; sind diese Erfordernisse nicht erfüllt, ist die Berufung nicht wirksam eingelegt (OLG Braunschweig, Urt. v. 26. 2. 2004 - 1 U 42/03 nrkr., NJW 2004, 2024).