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Die Aufdeckung stiller Reserven als Schaden
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Eine steuerliche Belastung, die sich aus der Aufdeckung stiller Reserven ergibt, kann grundsätzlich ein Vermögensschaden sein. Bei Vorliegen der weiteren Haftungsvoraussetzungen schuldet der Steuerberater dessen Ausgleich.
II. Sachverhalt
Die Kläger (Eheleute) waren Eigentümer eines gemischt genutzten Grundstücks. Bis zum betrieb der Kläger dort einen Einzelhandel. Zum verpachtete er die betrieblich genutzten Räume an seine Tochter. Dieser verkaufte er auch den Warenbestand und das sonstige Inventar. Die Tochter führte das Geschäft fort.
Später beauftragten die Kläger den beklagten Steuerberater zu prüfen, ob der Kläger eine Betriebsaufgabe erklären könne. Der Beklagte errechnete statt eines tatsächlich gegebenen Aufgabegewinns einen Aufgabeverlust. Er belehrte die Kläger dahin, dass im Falle einer Betriebsaufgabe keine Steuerlast anfalle. Der Kläger erklärte daraufhin rückwirkend zum die Betriebsaufgabe. Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging für das Jahr 1996 ein Einkommensteuer-Bescheid, wonach die zusammen veranlagten Kläger keine Einkommensteuer zu zahlen hatten.
1998 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch. Dabei ermittelte es unter Aufde...