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Fehlgeschlagene Gründung einer Kapitalgesellschaft
Der Leitsatz des (NWB EN-Nr. 685/2004) lautet wie folgt: „Im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Gründung einer Kapitalgesellschaft entstandene Beratungskosten können auch dann weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Liquidationsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden, wenn eine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft beabsichtigt war.”
1. Zum Sachverhalt
Der Kl. war bis September 1994 bei der X-AG beschäftigt. Im Frühjahr 1994 bot die X-AG ihm an, im Wege eines Management-Buy-Out einzelne Betriebe im Ausland aus ihrem Unternehmen zu erwerben und nach Deutschland zu expandieren. Daraufhin fasste er zusammen mit einem Partner den Entschluss, eine AG mit Sitz und Geschäftsführung im Ausland zu gründen und diese Betriebe zu kaufen und zu führen. Beide Gesellschafter sollten an der AG zu je 50 v. H. beteiligt werden. Die Bank erstellte einen Finanzierungs- und einen Businessplan. Zur Gründung der AG kam es jedoch nicht, weil sich der Partner (vor Verabschiedung der Satzung und Eintragung der AG ins Handelsregister) zurückzog. Die im Zusammenhang mit...