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Rückstellung für Zuwendungen aus Anlass eines Firmenjubiläums
Gestaltungsrahmen für die Praxis
++ Kernaussagen ++Rechtsverbindlich zugesagte Zuwendungen aus Anlass eines Firmenjubiläums sind gem. unter bestimmten Bedingungen rückstellungsfähig. Das Urteil wurde erst jetzt veröffentlicht (BStBl 2004 II S. 41) und ist damit allgemein anzuwenden. Der Beitrag erläutert den sich aus der BFH-Rechtsprechung ergebenden Gestaltungsrahmen für die Praxis.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | EinführungBisherige Rechtslage zu
Jubiläumszuwendungen | III. | Die neue BFH-Rechtsprechung•
• Gestaltungsrahmen für die
Praxis | ||
II. |
I. Einführung
Firmenjubiläen sind regelmäßig Anlässe, die voraussehbar sind und daher auch langfristig geplant werden können. In vielen Fällen möchten die Firmeninhaber das Fest nicht nur mit Angestellten und Geschäftspartnern ausgiebig feiern, sondern es gibt dem Unternehmer Gelegenheit, sich bei seinen Arbeitnehmern für den gezeigten Einsatz und die erwiesene Treue zum Unternehmen zu bedanken. Besonders erfreulich ist dies, wenn die Ehrung nicht nur in Worte gefasst wird, sondern sich in barer Münze auszahlt. Unbestritten ist, dass diese Zahlung für den Arbeitgeber eine Betriebsausgabe d...