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FG München Beschluss v. - 9 V 958/04

Gesetze: EStG 2000 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG § 9 Abs. 1EStG § 8EStG 2001 § 17 Abs. 1 S. 1KStG a.F. § 30 Abs. 2 Nr. 4 FGO § 69

Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Keine Einbeziehung in die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei nicht steuerbaren Dividendenausschüttungen aus dem EK 04

Leitsatz

1. Hat der Aktionär einer AG über Jahre hinweg ausschließlich nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht steuerbare Dividendenausschüttungen aus dem EK 04 erhalten, so fehlt ihm die Überschusserzielungsabsicht mit der Folge, dass er Finanzierungszinsen für den Aktienerwerb nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehen darf.

2. Die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von 10 % auf 1 % ab führt nicht zur Begründung der (ansonsten fehlenden) Überschusserzielungsabsicht für die Vorjahre.

Fundstelle(n):
AAAAB-24233

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FG München, Beschluss v. 18.06.2004 - 9 V 958/04

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