Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Öffentlicher Dienst | Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen
Das Gesetz des Landes Baden-Württemberg, das es Lehrerinnen untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (). Das erste Urteil des BVerwG aus dem Jahre 2002 hatte das (NWB EN-Nr. 1246/2003) aufgehoben mit der Begründung, dass ein Verbot, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, einer gesetzlichen Regelung bedürfe, die alle Religionen strikt gleich behandelt. Das baden-württembergische Gesetz vom April 2004 entspricht diesen Vorgaben.