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Umsatzsteuer | Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG nicht auf Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten anwendbar
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eindeutig so zu beantworten ist, wie es das FG in dem angefochtenen Urteil getan hat. (2) Hat der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, so ist gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer (§ 6a Abs. 4 Satz 2 UStG). Die für innergeme...