Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsprechung zur Investitionszulage im Fördergebiet in 2003
Trotz aller Kürzungen und dem vorgesehenen Wegfall von steuerlichen Vergünstigungen wird die InvZ weiterhin Bestand haben. Die Europäische Kommission hat am die erforderliche Genehmigung für die Förderung von nach dem begonnenen Investitionen nach § 2 InvZulG 1999 erteilt (s. dazu , BStBl 2003 I S. 747). Einzelfragen zur InvZ behandelt das Buch von Masuch, ABC der Investitionszulage, Herne/Berlin, 3. Aufl. 2003. Im Folgenden werden die im Kj 2003 im BStBl und in BFH/NV veröffentlichten Urteile und wichtigen Beschlüsse sowie die in EFG veröffentlichten FG-Urteile besprochen.
I. Begünstigte Investoren
1. Nießbraucher als Anspruchsberechtigter?
(BStBl 2003 II S. 772; LX814121) betr. § 3 InvZulG 1999.
Hinweis: Schallmoser, KFR F. 13 InvZulG § 3, 1/03, S. 189.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 kann auch für Erhaltungsaufwendungen an einem Gebäude eine InvZ in Betracht kommen. Der BFH stellt dazu klar, dass dies kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude voraussetze. Das hat zur Folge, dass auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt sein kann, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchg...