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Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung: Renditeoptimierung mit Investmentfonds
I. Das neue Investmentsteuergesetz
Am wurde das Investmentmodernisierungsgesetz v. im BGBl 2003 I S. 2676 verkündet. Damit konnte am u. a. das Investmentsteuergesetz (InvStG) in Kraft treten.
Bei einem Erwerb von Fondsanteilen wird infolge dessen seit Jahresbeginn kein Zwischengewinn mehr ausgewiesen. D. h. die im Anteilspreis enthaltenen aufgelaufenen steuerpflichtigen Erträge können nicht mehr als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Entsprechend wird bei der Veräußerung von Fondsanteilen ebenfalls kein Zwischengewinn mehr ausgewiesen. Folglich sind die im Rücknahmepreis enthaltenen aufgelaufenen steuerpflichtigen Erträge nicht mehr als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen. Nur derjenige, der am Ausschüttungstag bzw. am Tag der Thesaurierung die Anteile hält, hat auch die kompletten steuerpflichtigen Erträge zu versteuern. Die Vereinfachung wird als gewichtiger angesehen als die damit verbundene Einbuße an Einzelfallgerechtigkeit.
Nach § 19 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 InvStG ist die Zwischengewinnbesteuerung letztmals auf Veräußerungen, Erwerbe oder Abtretungen anzuwenden, die vor dem stattfanden.
Bei einer Anlage in Investmentfonds sollte daher aus steuerlichen Gründen der Zuflusszeitpunkt im Auge behalten we...