OFD München - S 1301 - I - 22 St 41/42

Deutsch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen;
Anträge auf Entlastung der italienischen Abzugsteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium hat der OFD die für das italienische Entlastungsverfahren erforderlichen Vordrucke zukommen lassen.

Nach Mitteilung der italienischen Verwaltung können Erstattungsanträge formlos eingereicht werden, sofern diese dem auf der Internetseite:

www.finanze.it/dipartimentopolitichefiscali/osservatoriointernazionale/rimborsi/index.htm

angegebenen Muster entsprechen. Die italienische Verwaltung regt jedoch an die für die Erstattung vorgesehenen Vordrucke R/DE-I/1, R/DE-I/2, R/DE-I/2a, R/DE-I/3 zu verwenden.

Bezüglich der Vereinfachungen bei der Nicht-Heranziehung von Quellensteuern, auf Zinsen, Erträge aus Obligationen und ähnlichen staatlichen oder nichtstaatlichen Anleihen hat das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium auch einen Abdruck des Musters für die Eigenzertifizierung („autocertificazione”), das als Ersatz für den früheren Vordruck 116/IMP (gültig bis zum ) zur Gewährung der Steuerfreiheit für die vorgenannten Erträge zu verwenden ist, übersandt.

Das neue Muster kann der folgenden Internetseite entnommen werden:

http://www.agenziaentrate.it/documentazione/non_residenti/white_list/schema_autocert.htm

Dieses Schreiben entspricht dem , IV B 6 – S 1301 Ita – 7/04.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 1301 - I - 22 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 1301 - 990/St 32

Fundstelle(n):
NAAAB-24006