Abtretung eines Restitutionsanspruchs nach dem VermG keine Anschaffung im Sinne des EigZulG
Eigenheimzulage 1997
Leitsätze
Der Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz ist ein gegen eine Behörde gerichteter öffentlich-rechtlicher Anspruch auf
Zuteilung von Grundstückseigentum durch Verwaltungsakt. Ein nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes zurück übertragenes
Grundstück gilt frühestens mit der Bekanntgabe des Bescheides über die Rückübertragung als angeschafft. Die Abtretung des
Restitutionsanspruchs ist nicht dem obligatorischen Vertrag oder einem vergleichbaren Rechtsakt zur Anschaffung des Grundstücks
im Sinne von § 19 EigZulG gleichzusetzen.
Es wird festgestellt, dass die Anschaffung des Grundstücks Gemarkung M… Flur 13, Flurstück 85, L…-straße 8 durch die Kläger,
in den zeitlichen Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes fällt.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 11 Nr. 34 EFG 2004 S. 1433 EFG 2004 S. 1433 Nr. 19 FAAAB-23952
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 13.05.2004 - 5 K 196/02
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