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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 196/02 EFG 2004 S. 1433

Gesetze: EigZulG § 19 Abs. 1 VermG § 3 Abs. 1

Abtretung eines Restitutionsanspruchs nach dem VermG keine Anschaffung im Sinne des EigZulG

Eigenheimzulage 1997

Leitsätze

Der Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz ist ein gegen eine Behörde gerichteter öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Zuteilung von Grundstückseigentum durch Verwaltungsakt. Ein nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes zurück übertragenes Grundstück gilt frühestens mit der Bekanntgabe des Bescheides über die Rückübertragung als angeschafft. Die Abtretung des Restitutionsanspruchs ist nicht dem obligatorischen Vertrag oder einem vergleichbaren Rechtsakt zur Anschaffung des Grundstücks im Sinne von § 19 EigZulG gleichzusetzen.

Es wird festgestellt, dass die Anschaffung des Grundstücks Gemarkung M… Flur 13, Flurstück 85, L…-straße 8 durch die Kläger, in den zeitlichen Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes fällt.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 11 Nr. 34
EFG 2004 S. 1433
EFG 2004 S. 1433 Nr. 19
FAAAB-23952

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 13.05.2004 - 5 K 196/02

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