BMF - IV B 7 - S 7242 a - 5/02

Überführung von im Rahmen einer Landesgartenschau errichteten Anlagen in den hoheitlichen Bereich einer Kommune

Die KSt-Referatsleiter vertreten einhellig die Auffassung, dass die Veranstaltung einer Gartenschau ein gemeinnütziger Zweck ist. Die Übertragung der Anlagen an die Kommune nach Beendigung der Gartenschau ist keine für die Gemeinnützigkeit der GmbH schädliche Zuwendung.

BMF v. - IV B 7 - S 7242 a - 5/02

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAB-23903