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Zivilrecht | Stornierung einer Hotelreservierung bei Event-Veranstaltung
Die Stornierung eines Beherbergungs- und Bewirtungsvertrags durch einen Event-Veranstalter zwei Monate vor dem Reservierungsdatum löst aufgrund eines im norddeutschen Raum bestehenden Handelsbrauchs keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus (, NJW-RR 2004, 699). Das Gericht hat ein Gutachten der IHK Hamburg eingeholt, die ihrerseits zwölf weitere norddeutsche IHK und insgesamt 472 Hotels an der Befragung beteiligt hatte. Daraus ergab sich, dass in ungefähr 98 % der Absagen, die bis spätestens zwei Monate vor dem Reservierungsdatum erfolgten, keine Ersatzansprüche geltend gemacht würden.