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Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich
Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kraftfahrzeug-Leasingnehmer für Rechnung des Leasinggebers hat der EuGH aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des mit Urt. v. - Rs. C-185/01, Auto Lease Holland (ABl EU 2003 Nr. C 83 S. 4) Stellung genommen. Daraufhin ist das BFH-Urt. v. - V R 26/00 (NWB EN-Nr. 784/2003) ergangen.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten der Leasinggeber und der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag für das Kraftfahrzeug eine „Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung” getroffen. Der Leasingnehmer erwarb damit das Recht, im Namen und für Rechnung des Leasinggebers Kraftstoff zu tanken und vereinzelt Ölprodukte zu kaufen. Hierzu erhielt der Leasingnehmer einen so genannten ALH-Pass sowie eine Tankkreditkarte, die den Leasinggeber als Kunden des Kreditkartenunternehmens auswies. Der Leasinggeber erhielt vom Leasingnehmer monatlich 1/12 der voraussichtlichen Kraftstoffkosten. Am Jahresende wurde nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
Sowohl der EuGH als auch der BFH verneinten eine Lieferung von Kraftstoff von der Mineralölgesellschaft an...