OFD Münster - S 6222 - 20 - St 24 - 35

Kraftfahrzeugsteuer;
Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen nach § 3a KraftStG für Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen:

Der BFH hat mit seinem als Urt. wirkenden Gerichtsbescheid vom – Az. VII 93/00 – das  Az. 8 K 5497/00 Verk. – aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er hat damit die von der Verwaltung – und dem FG Köln (vgl. Urt. vom 6 K 6982/98, veröffentlicht in UVR 2000 S. 232) – vertretene Auffassung bestätigt, dass die Steuervergünstigung des § 3a Abs. 2 KraftStG auf die gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KraftStG der KraftSt unterliegende Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens keine Anwendung findet.

OFD Münster v. - S 6222 - 20 - St 24 - 35

Fundstelle(n):
YAAAB-23804