FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 305/00 EFG 2004 S. 1060
Gesetze: DBA FRA Art. 13 Abs. 5
Grenzgängereigenschaft eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz
im französischen und Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet
Lohnsteuer-Nachforderung
Leitsatz
In die Berechnung der für die
Grenzgängereigenschaft eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im
französischen und Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet nach Art. 13
Abs. 5 DBA-Frankreich schädlichen Grenze von 45 Tagen, an denen sich der
Grenzgänger außerhalb der Grenzzone aufgehalten hat, sind nur solche
Dienstreisetage einzubeziehen, an denen der Arbeitgeber nach den
lohnsteuerrechtlichen Vorschriften den Höchstbetrag an lohnsteuerfrei
zulässigem Verpflegungsmehraufwand gewährt hat. Dies sind nur solche
Tage, an denen der Grenzgänger 24 Stunden abwesend gewesen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1060 EFG 2004 S. 1060 Nr. 14 AAAAB-23689
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FG des Saarlandes, Urteil v. 29.04.2004 - 2 K 305/00
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