Abfindungszahlungen aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zwischen AG und AN
Leitsatz
1) Eine Abfindungszahlung ist keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die Abfindung bereits bei Abschluss
oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden ist und die Zahlung die Erfüllung der auf den Arbeitsvertrag beruhenden
Leistungsverpflichtung darstellt.
2) Im Falle eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, inwiefern der Vergleich
nur klärende und feststellende Wirkung hat und inwiefern durch ihn neue Berechtigungen und Verpflichtungen begründet werden
sollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1445 EFG 2004 S. 1445 Nr. 19 UAAAB-23665
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