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Insolvenzrecht | Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren
Steuererstattungsansprüche fallen nicht unter den Begriff des Arbeitseinkommens und werden von der Abtretungserklärung des Schuldners nach § 287 Abs. 2 InsO nicht erfasst mit der Folge, dass sie in der Wohlverhaltensperiode ihm und nicht dem Treuhänder zustehen. Die Entscheidung, ob dem Finanzamt damit in der Wohlverhaltensperiode eine Aufrechnungsmöglichkeit gegen Steuererstattungsansprüche zusteht, wird hierdurch nach dem (ZInsO 2004, 457) aber nicht präjudiziert.