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Zusammenschlusskontrolle in Österreich
I. Allgemeines
Im Jahr 2002 wurde in Österreich das Recht der Zusammenschlusskontrolle grundlegend reformiert. Als Eckpunkte der Reform, die zu einer Steigerung der Effizienz der Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen führen sollte, sind beispielsweise zu nennen:
die Schaffung zweier neuer Behörden (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt);
die Zurückdrängung des Einflusses der sog. Sozialpartner (Wirtschaftskammer Österreich, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs);
die Abschaffung der amtswegigen Prüfung von Zusammenschlüssen durch das Kartellgericht; und
die Ersetzung gerichtlicher Strafen durch Geldbußen.
II. Behörden im Zusammenschlussverfahren
Das österreichische Kartellrecht, zu dem u. a. auch die Kontrolle von Zusammenschlüssen gehört, wird von Gerichten vollzogen. Die Prüfung von Zusammenschlüssen obliegt in erster Instanz dem Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht. Das Kartellgericht entscheidet in Senaten, welche aus einem Richter als Vorsitzendem, einem weiteren Richter und zwei fachkundigen Laienrichtern bestehen. Zweite und letzte Instanz i...