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Mietrecht | Mieterhöhung im Bereich des preisgebundenen Wohnraums
Wird in einem Mietvertrag eine Wohnung als „öffentlich gefördert (Sozialwohnung) oder sonst preisgebunden” in Verbindung mit der Vereinbarung der nach den Förderrichtlinien des zuständigen Bundeslands höchst zulässigen Miete vermietet, so wird dadurch eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete wirksam ausgeschlossen, auch wenn die ursprünglich zur Geschäftsgrundlage des Mietvertrags gemachte Auszahlung der Fördermittel aufgrund eines Verzichts des Vermieters nicht erfolgt (). Im Bereich des preisgebundenen Wohnraums wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen Energie einsparender Modernisierungsmaßnahmen im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der hierdurch bewirkten Heizkostenersparnis (sog. Gebot der Wirtschaftlichkeit) begr...