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Verwaltungszustellungsgesetz | notwendige Angaben zur einwandfreien Identifizierung der zuzustellenden Sendung im Fall eines erstmaligen Umsatzsteuerbescheids
Der entschieden, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG die zuzustellende Sendung mit einer ausreichenden, den Inhalt der Sendung einwandfrei identifizierenden Geschäftsnummer versehen sein muss. Diese Voraussetzung ist jedenfalls bei Zustellung des ersten USt-Bescheids für den VZ erfüllt, wenn die Postzustellungsurkunde als „Geschäftsnummer” (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG) die zutreffende Steuernummer verbunden mit dem Zusatz „UStB 97” ausweist.