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Änderungen des Eigenheimzulagengesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004
I. Haushaltsbegleitgesetz 2004
Die weitestgehend zum in Kraft getretenen Änderungen des EigZulG sind Teil des erst am im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076). Die umfangreiche Änderung und die teilweise Neuausrichtung des EigZulG zugunsten des Bestandserwerbs stehen wesentlich unter dem Zeichen von Sparbedürfnissen der Haushalte von Bund und Ländern und wirken sich daher auch überwiegend zum Nachteil der Bürger aus. Zu berücksichtigen ist, dass die Eigenheimzulage mit einem Volumen von über 10 Mrd. € pro Jahr (vgl. hierzu Anlage 2 zum 19. Subventionsbericht der Bundesregierung, Tz. 74) zu den größten Einzelposten unter den Direktsubventionen zählt und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch bereits eine völlige Abschaffung zugunsten eines „Zuschussprogramms zur Strukturverbesserung in Städten” ernsthaft in Erwägung gezogen worden war (vgl. Entwurf der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2004, BT-Drucks. 15/1502).
II. Die Änderungen im Einzelnen
1. Streichung der Förderung für Ausbauten und Erweiterungen (§ 2 EigZulG)
Mit der Streichung des § 2 Abs. 2 EigZulG und dem Wegfall der Bezeichnung des ersten Absatzes ist die Förderung von Ausbauten und Erweiterungen für Neufälle ab dem...BGBl 1996 I S. 2049