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BFH beseitigt das „Ehegattenproblem” beim sog. Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
1. Sachverhalt
Dem (NWB EN-Nr. 405/2004) lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger wurden im Streitjahr als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erklärte im Streitjahr als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 105 000 DM. Für ihn bestand als Gesellschafter-Geschäftsführer weder eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht noch S. 1883 eine vertragliche Anwartschaft auf eine Altersversorgung. Zuschüsse zur Alters-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungen wurden nicht gezahlt. Seine Ehefrau erzielte im Streitjahr sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 12 000 DM. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr wurden von den Klägern Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Höhe von insgesamt 19 005 DM geltend gemacht.
Das Finanzamt berücksichtigte im entsprechenden Einkommensteuerbescheid lediglich 7 830 DM. Der Vorwegabzug im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG wurde dabei unter Berücksichtigung sämtlicher Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bei...