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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch für Verheiratete mit Kindern?
I. Ausgangslage
Mit Urt. v. - 2 BvR 1057/91 u. a. (BStBl 1999 II S. 182) hatte das BVerfG den Haushaltsfreibetrag nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. für verfassungswidrig erklärt, da er Verheirateten vorenthalten geblieben ist und damit gegen Art. 6 GG (besonderer Schutz von Ehe und Familie) verstoßen hatte. In einer Übergangszeit bis 2001 durfte und wurde die verfassungswidrige Regelung auch weiter angewendet. Aber auch für 2002 und 2003 gewährte der Gesetzgeber letztlich – m. E. in verfassungswidriger Weise (vgl. ausführlich hierzu NWB F. 3 S. 12485) – den Haushaltsfreibetrag wenn auch in reduzierter Form weiter.
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag „vorzeitig” abge-schafft und ab dem durch einen Entlastungsbetrag für sog. echte Alleinerziehende nach § 24b EStG in Höhe von 1 308 € ersetzt. Nach der Gesetzesbegründung soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausdrücklich an die Stelle des bisherigen Haushaltsfreibetrags treten (vgl. BT-Drucks. 15/1751 v. S. 3 und BR-Drucks. 729/03 v. S. 4).
Damit liegt es nahe, die o. g. Entscheidung des BVerfG zum alten Haushaltsfreibetrag auch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angewendet sehen zu wollen,...