Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung
Leitsatz
1) Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG ist als Bevollmächtigte zurückzuweisen, wenn sie keine Zulassung
zum Anwaltsberuf hat.
2) Die Notwendigkeit einer eigenen Zulassung der Rechtsanwalts-AG entfällt auch nicht für den Fall, dass die Rechtsanwalts-AG
unter Identitätswahrung als Rechtsnachfolgerin einer Rechtsanwalts-GmbH, der eine Zulassung erteilt worden war, durch Umwandlung
geschafft worden ist.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1242 CAAAB-22793
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FG Köln, Beschluss v. 08.04.2004 - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01