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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 8030/02 EFG 2004 S. 1447

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2EStG:21 EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht nur bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Leitsatz

Die für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung entscheidende Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn von Anfang an in Abhängigkeit von wirtschaftlichen Gegebenheiten sowohl die Vermietung als auch der Verkauf des Objektes in Betracht gezogen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 567 Nr. 10
EFG 2004 S. 1447
EFG 2004 S. 1447 Nr. 19
RAAAB-22788

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.03.2004 - 5 K 8030/02

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