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Ausgleichsanspruch des Ehegatten bei Veräußerung gemeinsamer Wertpapiere
Wer eigenmächtig Wertpapiere aus einem gemeinschaftlichen Depot verkauft, ist dem anderen grundsätzlich zur Auszahlung des hälftigen Erlöses verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei den Parteien um getrennt lebende Eheleute handelt. Auch in einem solchen Fall richtet sich der Ausgleichsanspruch nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten. Macht ein Ehegatte eine abweichende Quote geltend, muss er eine solche Abweichung darlegen und beweisen ().