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Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen: keine Anwendung des Tauschgutachtens
Zu dem in der Vergangenheit möglichen, auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 für die Zukunft ausgeschlossenen erfolgsneutralen Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen vertritt die OFD Düsseldorf, Vfg. v. - S 2244 - 16 - St 122 - K/S 2244 A - St 14 - D, folgende Auffassung: Eine Anwendung des sog. Tauschgutachtens kommt ab 1999 nicht mehr in Betracht. Die noch in R 140 Abs. 4 EStR 1998 enthaltene Regelung wurde im Rahmen der Neufassung der EStR ausdrücklich mit der Begründung gestrichen, dass auf Grund des durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingefügten § 6 Abs. 6 EStG das Tauschgutachten auch für Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG keine Anwendung mehr finden könne. Auch die in diesem Zusammenhang missverständliche Regelung in H 120 Abs. 4 EStH 2003 (Stichwort „Tausch”) lässt keine andere Beurteilung zu.