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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge: begünstigter Personenkreis
Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG gehören auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist. In der Vfg. der II 2.08 sind für bestimmte Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsvorschriften aufgeführt, auf deren Grundlage eine Pflichtmitgliedschaft von Arbeitnehmern in einem Rentenversicherungssystem besteht, die der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist. Darüber hinaus enthält die Verfügung Einzelheiten zur Umrechnung ausländischer Währungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbei...