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Körperschaftsteuer | rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH
In seinem Urt. v. - I R 55/02 (NWB EN-Nr. 1435/2003) hat der BFH die rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses anerkannt. In dem entschiedenen Fall war die zukünftige Organgesellschaft, eine GmbH & Co. KG, mit Vertrag vom rückwirkend zum formwechselnd in eine GmbH umgewandelt worden. Nach Auffassung des BFH hat die GmbH & Co. KG die Eingliederungsvoraussetzungen seit dem Beginn des Wj tatsächlich erfüllt. Der Mangel, dass die GmbH & Co. KG als PersGes selbst nicht Organgesellschaft sein konnte, werde durch die Rückwirkungsfiktion des § 25 i. V. mit § 20 Abs. 7 und Abs. 8 UmwStG behoben. Nach dem sind die Grundsätze des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nur anzuwenden, wenn der Sachverhalt dem Sachverhalt entspricht, der dem Urteil zugru...BStBl 1998 I S. 268BStBl 2003 I S. 437