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Gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
Durch die Richtlinie 2003/49/EG des Rates v. (ABl EU 2003 Nr. L 157 S. 49) soll gewährleistet werden, dass Einkünfte in Form von Zinsen und Lizenzgebühren einmal in einem Mitgliedstaat besteuert werden. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung verhindert werden. Steuern bei Zahlungen von Lizenzgebühren sollen in dem Mitgliedstaat, in dem diese Einkünfte anfallen, beseitigt werden. Besonders notwendig ist die Beseitigung dieser Steuern bei Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten sowie zwischen Betriebsstätten derartiger Unternehmen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG ist gem. (NWB EN-Nr. 715/2004) im Vorgriff auf das Umsetzungsgesetz entsprechend Art. 1 Abs. 11 bis 16 der Richtlinie in Verbindung mit den §§ 50d und 43b EStG zu verfahren.
Die Richtlinie ist nach Art. 7 auf Zahlungen anzuwenden, die ab dem erfolgen. Sie ist nach Auffassung des BMF in ihrem Regelungsgrundbereich hinreichend bestimmt, um Ansprüche auf unmittelbare Anwendung zu begründen. Das BMF bittet daher, die Richtlinie bereits vor dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes anzuwenden. Dies gilt nicht, sowe...