Vorsteuerberichtigung bei Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung
Leitsatz
Dem Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer ist beim Wechsel eines landwirtschaftlichen Unternehmers von der Besteuerung
nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung dadurch Rechnung zu tragen, dass in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens
des § 15a UStG noch nicht in Anspruch genommene Vorsteuern im Zeitpunkt des Wechsels geltend gemacht werden können. Kann die
Höhe der noch nicht in Anspruch genommenen Vorsteuern nicht exakt ermittelt werden, so kann diese in Anlehnung an die Sätze
des § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG geschätzt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1410 EFG 2004 S. 1410 Nr. 18 KAAAB-22439
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.04.2004 - 6 K 1254/02
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