Bewertungsverfahren bei einem besonders ausgestatteten Siedlungshaus.
Leitsatz
Bei der Beurteilung der Ausstattungsmerkmale kann die Verbesserung der Bauqualität und der Wohnverhältnisse in der Zeit nach
dem Hauptfeststellungszeitpunkt nicht unberücksichtigt bleiben, um zu beurteilen, ob sich das Objekt wesentlich von zeitgleich
gebauten Objekten unterscheidet.
Ist die Bauqualität und der räumliche Zuschnitt eines Hauses der mit anderen Objekten in ihrer Nachbarschaft vergleichbar
und bleibt als einziges wesentliches Unterscheidungsmerkmal nur das Schwimmbad, das aber die gesamte Erscheinung des Hauses
nicht entscheidend befähigt, ist das Objekt unter Anwendung des Ertragswertverfahrens zu bewerten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 964 EFG 2004 S. 964 Nr. 13 EAAAB-22415
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.10.2002 - 3 K 4068/99
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