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Abgabenordnung | Bindung der Gerichte an Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung (§ 163 AO; §§ 3b, 20 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung sind von den Gerichten jedenfalls dann zu beachten, wenn sie vom FA im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen wurden und bestandskräftig geworden sind. (2) An den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht gem. § 3b EStG steuerfrei. Die Zuschläge sind nach KSt-Recht als vGA zu behandeln und damit nach ESt-Recht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen.