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Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen und Verwendung eines Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe
In zwei Schreiben hat das BMF zu den Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks Stellung genommen: (1) Das Schreiben vom - IV B 7 - S 7300 - 24/04 erläutert Fragen zur Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen. (2) Das Schreiben vom - IV B 7 - S 7300 - 26/04 enthält Regelungen zur Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe. ▶ Hinweis: Die Volltexte der BMF-Schreiben können beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23 / 1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.