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Abgabenordnung | Erteilung verbindlicher Auskünfte bei Film- und Fernsehfonds
Die OFD München stellt mit Vfg. v. - S 2241 - 50 St 41/42 klar, dass Film- und Fernsehfonds generell keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können, weil sie auf die Erzielung von Steuervorteilen ausgerichtet sind, die nach dem (BStBl 1987 I S. 474) eine verbindliche Auskunft ausschließen. Dies umfasst auch die Regelungen im sog. geänderten Medienerlass (, BStBl 2003 I S. 406) – einschl. der Übergangsregelung – und gilt auch für den FÄ vorliegende, aber noch nicht verabschiedete Anträge.