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IWB Nr. 9 vom Seite 419 Fach 5 Slowenien Gr. 2 Seite 2

Übersicht über das Steuerrecht Sloweniens

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

I. Allgemeines

Die Schaffung eines modernen Steuersystems nach der Unabhängigkeit von Slowenien im Jahre 1991 wurde im Jahre 1999 mit der Einführung von Mehrwert- und Verbrauchsteuern nach EU-Muster abgeschlossen. Das slowenische Steuersystem besteht heute aus folgenden Steuerarten:

Direkte Steuern auf das Einkommen: Einkommen- und Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer; sowie Spiel- und Lotteriesteuer.

Direkte Steuern auf das Vermögen: Grundsteuer; Erbschaft- und Schenkungsteuer; sowie Kfz-Steuer.

Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer; Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Gas, Tabak, Wein, Bier und Alkohol; Versicherungsteuer; Grunderwerbsteuer; sowie Kfz-Zulassungsteuer.

Örtliche Steuern werden nicht erhoben. In den letzten Jahren wurden vor allem die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern an den EU-Standard angepasst. Während die Mineralölsteuern nur relativ leicht unter den Mindestsätzen der neuen Energiesteuerrichtlinie (in Kraft getreten am ) liegen (z. B. EU-Mindestsatz für Dieselkraftstoff: 302 €/1 000 l; Satz in Slowenien: 278,41 €/1 000 l), sind die Steuersätze auf Tabak deutlich unter dem EU-Mindestniveau (EU-Mindestsatz auf Zigaretten: 64 €/1 000 ...

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