Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge 1993
und 1994
Anstellungsvertrag des beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführers
Tatsächliche
Durchführung einer Gehaltsanpassungsklausel
Leitsatz
Gehaltserhöhungen des
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers sind als verdeckte
Gewinnausschüttungen anzusehen, wenn die im Anstellungsvertrag vereinbarte
Überprüfung und Anpassung der Bezüge jeweils zum 30.6. und
31.12. anhand der Ertragslage der Gesellschaft nicht tatsächlich
durchgeführt wird, sondern stattdessen das Gehalt zunächst trotz
unveränderter Geschäftsergebnisse in kurzen Abständen mehrfach
erheblich angehoben wird, dann aber zu einem späteren Zeitpunkt die
Anpassung der Geschäftsführerbezüge an den inzwischen erheblich
gestiegenen Gewinn der Gesellschaft unterbleibt. Das mehrfache Abweichen von
der vertraglichen Vereinbarung rechtfertigt die Annahme, dass das vertraglich
Vereinbarte zumindest teilweise von Anfang an nicht ernstlich gewollt war und
das Anheben der Bezüge maßgeblich auf der gesellschaftsrechtlichen
Stellung des Geschäftsführers beruhte.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1161 EFG 2004 S. 1161 Nr. 15 FAAAB-21178
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 01.09.2003 - 2 K 2366/02
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