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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 2366/02 EFG 2004 S. 1161

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge 1993 und 1994

Anstellungsvertrag des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Tatsächliche Durchführung einer Gehaltsanpassungsklausel

Leitsatz

Gehaltserhöhungen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers sind als verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen, wenn die im Anstellungsvertrag vereinbarte Überprüfung und Anpassung der Bezüge jeweils zum 30.6. und 31.12. anhand der Ertragslage der Gesellschaft nicht tatsächlich durchgeführt wird, sondern stattdessen das Gehalt zunächst trotz unveränderter Geschäftsergebnisse in kurzen Abständen mehrfach erheblich angehoben wird, dann aber zu einem späteren Zeitpunkt die Anpassung der Geschäftsführerbezüge an den inzwischen erheblich gestiegenen Gewinn der Gesellschaft unterbleibt. Das mehrfache Abweichen von der vertraglichen Vereinbarung rechtfertigt die Annahme, dass das vertraglich Vereinbarte zumindest teilweise von Anfang an nicht ernstlich gewollt war und das Anheben der Bezüge maßgeblich auf der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Geschäftsführers beruhte.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1161
EFG 2004 S. 1161 Nr. 15
FAAAB-21178

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 01.09.2003 - 2 K 2366/02

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