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NWB 20/2004 S. 158

Sozialversicherung | kein Haushaltsscheckverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften

Als Arbeitgeber im Haushaltsscheckverfahren kommen nur natürliche Personen in Betracht. Nach dem Willen des Gesetzgebers fallen Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, nicht unter diese Regelung. Entsprechendes gilt für Beschäftigungen, die mit Wohnungseigentümergemeinschaften geschlossen werden, da es sich hierbei nicht um einen Privathaushalt im engeren Sinne handelt (Bespr. der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 30./, WzS 2004, 121).

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