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Abgabenordnung | Benennungsverlangen bei Zinszahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen (§ 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 AO)
Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nach dem nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft. Dazu führt der Senat weiter aus: Bei Inhaberpapieren liegt es regelmäßig außerhalb des Kenntnis- und Einflussbereichs der aus den Papieren verpflichteten Emittenten, den Gläubiger der verbrieften Ansprüche zu ermitteln. Sie genügen den (zivilrechtlichen) Anforderungen jedenfalls dann, wenn sie das in die Emission der Papiere eingeschaltete Kreditinstitut als d...