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BBV Nr. 5 vom Seite 31

Steueramnestiegesetz: Geklärte und noch offene Zweifelsfragen

Unter besonderer Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte und der Anwendbarkeit in „Zweifelsfällen”

Konrad Enderlein und und Dr. Andreas Richter

Zielsetzung des Gesetzes

Seit dem haben Steuerpflichtige, denen für die Vergangenheit Steuerverkürzungen angelastet werden können, durch Abgabe einer Amnestieerklärung und Zahlung einer pauschalen Steuer die Möglichkeit, steuerliche sowie strafrechtliche Abgeltung zu erlangen. Ein Hauptziel des Gesetzgebers besteht darin, durch Steuerverkürzungen bedingte Einnahmeausfälle zu minimieren. Zwar werden die Steuerausfälle durch die Zahlung des Abgeltungsbetrages nur teilweise kompensiert. Die Bundesregierung erhofft sich aber positive Effekte auch für die Zukunft.

Der Gesetzgeber erwartete bei Verabschiedung des Gesetzes, dass die Möglichkeit der Amnestie von Steuerverkürzungen, die zwischen dem und dem stattgefunden haben, durch die Steuerpflichtigen rege in Anspruch genommen wird. Bis dato zeichnet sich dies aber noch nicht ab. Vereinzelt gehen bei den Finanzbehörden Amnestieerklärungen ein, die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zeigt sich gar zufrieden mit der Anzahl der abgegebenen Erklärungen. Ob jedoch die angestrebten Steuermehreinnahmen in Höhe von 5 Mrd. Euro nach Ablauf der gesetzlichen Frist den öffentlichen Haushalten zugeflossen sein we...

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