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Steuerfalle Geldmarktfonds
Zinserträge/Thesaurierung/Veräußerung
Geldmarktfonds werden von vielen Anlegern als Tagesgeldersatz genutzt. Da die meisten Geldmarktfonds ohne Ausgabeaufschlag vertrieben werden, ergibt sich eine Rendite, die auch bei kurzfristiger Anlage der von Tagesgeldern angenähert ist. Das Portefeuille dieser Investmentfonds besteht fast ausschließlich aus kurzlaufenden Geldmarktpapieren (commercial paper) oder festverzinslichen Wertpapieren mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr. Veräußerungsgewinne oder -verluste fallen aufgrund des geringen Kursrisikos bei solchen kurzlaufenden Papieren daher auf Ebene des Fondsvermögens nur in sehr geringem Rahmen an. Der überwiegende Teil des Wertzuwachses resultiert aus Zinserträgen. Diese sind bei Ausschüttung, aber auch – was häufig vernachlässigt wird – bei Thesaurierung jährlich zu versteuern.
Da die Anlage in Geldmarktfonds häufig wie die Anlage in Tagesgeld genutzt wird, erfolgt eine Veräußerung der Fondsanteile in den meisten Fällen innerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG. Dabei entsteht regelmäßig auf den ersten Blick ein Veräußerungsgewinn. Die dabei entstehende Problematik hat sich durch die Abschaffung des Zwischengewinns zum dabei sogar noch verschä...