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FG München Urteil v. - 9 K 5640/02

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1, BGB § 366f

Abgrenzung eines Darlehens zur stillen Gesellschaft

Im Rahmen einer Beteiligung an einem Schneeballsystem zugeflossene Beträge als Kapitalrückzahlung oder Zinserträge

Keine stille Gesellschaft, sondern Darlehensvertrag bei Vereinbarung eines festen Zinssatzes

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

1. Bei Kapitalüberlassung mit Vereinbarung einer festen Verzinsung liegt kein stilles Gesellschaftsverhältnis, sondern – ungeachtet der Bezeichnung – ein Darlehensverhältnis vor, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führt.

2. Zahlungen, die einem Anleger als Entgelt für die Kapitalüberlassung auf seinem Bankkonto gutgeschrieben werden, sind ihm auch dann zugeflossen und führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner die Zahlungen nicht aus erwirtschafteten Mitteln leistet, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems Geldbeträge von Investoren dazu verwendet, alte Schulden abzudecken und Renditen auszuzahlen.

Fundstelle(n):
MAAAB-20934

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 03.03.2004 - 9 K 5640/02

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